Unsere Inhalte zur Umsetzung der Ziele des Vereines sind:
Veranstaltungen inhaltlicher und gesellschaftlicher Natur, insbesondere Vorträge, Diskussionen, Lesungen, Exkursionen, kulturelle Unternehmungen und Versammlungen
Publikationen in Papier- und elektronischer Form
Zusammenarbeit mit ähnlichen Organisationen des In- und Auslandes
Beteiligung an Unternehmungen und Veranstaltungen, die den Zielen des Akademikerbundes dienlich sind oder diese ebenfalls zum Ziel haben
Unterstützung von Akademikern in wissenschaftlicher, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht
Kontakte mit Fachleuten aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft, sozialen Berufen und Kultur
kritische Stellungnahmen zum aktuellen Tagesgeschehen aus grundsätzlicher Sicht in den Medien
Pflege des Dialoges mit politischen Parteien und deren Repräsentanten, die die Grundwerte des Akademikerbundes teilen, um die Idee des Akademikerbundes weiterzutragen
Diskussion und Meinungsbildung zwischen Mitgliedern in Arbeitskreisen, Projekt- und Studentengruppen
Beiträge zur Verwirklichung einer besseren Gesellschaft
Der Akademikerbund Burgenland verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung. Die zur Erreichung des Vereinszweckes erforderlichen Mittel werden aufgebracht durch:
· Mitgliedsbeiträge
· Sponsoren, Spenden und Vermächtnisse
· Subventionen öffentlicher oder privater Körperschaften
· Erträgnisse aus Veranstaltungen
· Erträgnisse aus vereinseigenen Projekten und Publikationen (Druckkostenbeiträge, Entgelte für Inserate)
Die Mitgliedschaft beim Akademikerbund Burgenland kann jederzeit erworben werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Mitglieder sind ordentliche Mitglieder oder Ehrenmitglieder.Als ordentliche Mitglieder können dem Akademikerbund Vollakademiker, an einer österreichischen Hochschule, Akademie (einschl. Militärakademie) oder Fachhochschule inskribierte Personen, sowie Personen, die über einen angemessenen Ausbildungsgang bzw. über eine entsprechende Stellung im öffentlichen, kulturellen oder wirtschaftlichen Leben verfügen, beitreten.
Die Aufnahme als ordentliches Mitglied ist nur durch schriftliche Anmeldung zulässig, wobei das Online-Formular als erste Kontakthilfe zur Verfügung steht. Personen, die sich um den AB Bgld. besondere Verdienste erworben haben, können auf Antrag durch Beschluss zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Aufnahme der Mitglieder - mit Ausnahme der Ehrenmitglieder - erfolgt durch den Landesvorstand. Dieser ist berechtigt, die Aufnahme eines Mitgliedes ohne Angabe von Gründen zu verweigern.